Schulkonferenz

Das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schüler/innen

Die Schulkonferenz soll als Gremium die Schule in ihrer Gesamtheit abbilden. In ihr sind Lehrkräfte, Eltern und Schüler/innen vertreten. Das Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) regelt in §47 die Aufgaben der Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schüler/innen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und ggf. Entscheidungen zu treffen.

  • Die Schulkonferenz kann in einigen Fragen bindende Entscheidungen treffen, so zum Beispiel den Unterrichtsbeginn oder die Festlegung der beweglichen Ferientage.
  • In einigen Fragen ist die Schulkonferenz anzuhören und manche Beschlüsse, die in der Gesamtlehrerkonferenz gefasst werden, werden dann in der Schulkonferenz beraten und bedürfen des Einverständnisses der Schulkonferenz, dazu gehört der Erlass der Hausordnung.

Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen und wird vom Vorsitzenden, also von der Schulleiterin oder vom Schulleiter, einberufen und geführt.

Die Schulkonferenz in Neubulach besteht aus:

  • Schulleiter (Vorsitzender)
  • Elternbeiratsvorsitzender (stellv. Vorsitzender der Schulkonferenz)
  • Schülersprecher/in
  • 3 Lehrkräfte
  • 3 Elternvertreter
  • 3 Schülervertreter